Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB)
§ 1 Allgemeines
1. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen werden Inhalt sämtlicher von uns geschlossener Verträge, auch soweit bei ständigen Geschäftsbeziehungen später eine Bezugnahme nicht mehr ausdrücklich erfolgt.
2. Die folgenden Bedingungen gelten als angenommen, wenn nicht anders lautende Vereinbarungen schriftlich getroffen sind. Andere Bedingungen, auch die auf den Bestellungen vorgedruckten, haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden.
3. Vertragsabschlüsse bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen sind nur bindend, wenn sie von uns schriftliche bestätigt wurden.
4. Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für unseren eigenen geschäftlichen Zweck verwenden.
§ 2 Angebot
1. Unsere Angebote sind hinsichtlich Liefermöglichkeit und Preisen stets freibleibend. Geringfügige Änderungen bei Ausführung und Technik sind vorbehalten.
2. Die zu unserem jeweiligen Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annährend maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
§ 3 Preise
1. Die Preise verstehen sich in EURO. Sie gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk ausschließlich Verpackung.
2. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Sie wird in der Rechnung, die in EURO ausgestellt wird, gesondert ausgewiesen.
§ 4 Zahlung
1. Die Zahlung hat ohne anders lautende Vereinbarung innerhalb 30 Tagen rein netto ab Rechnungs- und Lieferdatum zu erfolgen. Zahlungsfälligkeit tritt spätestens mit dem auf der Rechnung vermerkten Zahlungstermin ein.
Bei neuen Geschäftsverbindungen oder Vorliegen ungünstiger Auskünfte behalten wir uns Lieferung gegen Nachnahme oder Vorauskasse vor.
2. Wird Zahlung nicht bis zu dem auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsziel geleistet, sind wir berechtigt, auch ohne Mahnung bankübliche Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines diesbezüglichen weiteren Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.
3. Wechsel und Schecks werden nur aufgrund besonderer Vereinbarungen und lediglich zahlungshalber angenommen. Die Besteller tragen alle mit den Wechseln und Schecks zusammenhängenden Kosten. Für die Rechtzeitigkeit des Protestes wird Haftung nicht übernommen.
4. Bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen oder Umständen, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden nachträglich zu mindern geeignet sind, werden unsere Forderungen sofort fällig. Dies gilt insbesondere bei Zahlungseinstellung, Antrag auf Eröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens über das Vermögen des Kunden.
5. Sämtliche durch verspätete Zahlung verursachte Kosten wie Mahnspesen, Einzugsgebühren und dergleichen gehen zu Lasten des Käufers.
6. Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Bestellers sind nicht zulässig.
§ 5 Lieferzeit
1. Termine für Lieferungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
2. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z.B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Vor- und Zulieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Besteller baldmöglichst mitteilen.
Für den Fall endgültiger Unmöglichkeit oder Unvermögens aus solchen Gründen werden wir von der Verpflichtung zur Leistung frei.
3. Wenn dem Besteller wegen einer Verzögerung, die infolge unseres Verschuldens entstanden ist, Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5%; im Ganzen aber höchstens 5% vom Wert desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsmäßig benutzt werden kann.
§ 6 Gefahrenübergang und Versand
1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung oder Übergabe an den Spediteur auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen haben.
2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
3. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch uns nach seinen Angaben versichert.
4. Transportschäden bedürfen zu ihrer Geltendmachung einer Bescheinigung, die unverzüglich durch den Besteller von dem betreffenden Transportunternehmen zu verlangen und die an uns einzusenden ist. Hierdurch wird eine Haftung durch uns für entstandene Transportschäden nicht übernommen.
5. Ausgelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der ihm nach §7 zustehenden Gewährleistungsrechte entgegenzunehmen.
6. Teillieferungen sind zulässig.
§ 7 Gewährleistung
1. Der Besteller hat unsere Lieferungen und Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen, ob Mängel vorliegen. Werden Mängel festgestellt, so sind diese unverzüglich, spätestens 10 Tage nach Erhalt, schriftlich geltend zu machen.
2. Liegt ein Mangel vor, der bei der sofortigen Untersuchung nicht erkennbar ist, so muss die Mängelrüge bei Entdeckung unverzüglich erfolgen.
3. Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, die innerhalb von 24 Monaten seit Gefahrenübergang infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes auftreten, leisten wir Gewähr in der Weise, dass wir Mängel nach unserer billigem Ermessen unterliegender Wahl durch Nachbesserung beseitigen oder den Liefergegenstand oder Teile davon neu liefern.
Des weiteren entscheiden wir nach unserer billigem Ermessen unterliegenden Wahl, ob das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließenden Rücksendung an uns geschickt wird, oder ob der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und wir einen Techniker zum Besteller schicken, um die Reparatur vorzunehmend Rücksendungen durch den Besteller sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung zulässig. Verlangt der Besteller, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardsätzen zu bezahlen sind.
4. Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in 12 Monaten, frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungsfrist.
5. Der Besteller hat uns zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen die angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben. Verweigert er diese, so sind wir von der Mängelhaftung befreit.
6. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die nach Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder übermäßiger Beanspruchung entstehen.
7. Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritte unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten, wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
8. Werden von uns erteilte Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung, wenn der Besteller eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
9. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter und in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.
10. Gebrauchte Gegenstände verkaufen wir unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, d.h. wir lehnen jede Gewähr für anhaftende, auch versteckte Mängel ab.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung des Gegenstandes durch uns liegt, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen hat der Besteller uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
2. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung verkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen nicht einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Wir können verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird der Liefergegenstand zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Bestellers gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Lieferpreises als abgetreten.
3. Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltssachen wird durch den Besteller stets für uns vorgenommen. Wird die Vorbehaltssache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
4. Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts gegen Diebstahl-, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern und uns hiervon Anzeige zu machen. Erfolgt dies nicht, so sind wir berechtigt, auf Kosten des Bestellers die Versicherungen abzuschließen.
5. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Besteller eine wechselmäßige Haftung für uns begründet, so erlöschen der Eigentumsvorbehalt, einschließlich seiner vereinbarten Sonderformen, und sonstige zur Zahlungssicherung vereinbarte Sicherheiten nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Besteller als Bezogenen.
6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt.
§ 9 Haftung
1. Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in diesen Bedingungen getroffenen Vereinbarungen. Darüber hinaus sind Schadensersatzansprüche des Bestellers gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
2. Der Besteller haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden und Folgeschäden, die durch das vom Besteller bereitgestellte Produkt verursacht wurden.
§ 10 Konstruktionsveränderungen
Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen. Wir sind jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
§ 11 Verpackung
Die von uns verwendeten Verpackungsmaterialien, gleich welcher Art, werden nur bei frei Haus Rücksendungen und sortenreiner Trennung von uns zurückgenommen.
§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
1. Für diese Geschäftbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des einheitlichen internationalen Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
2. In Zweifelsfällen ist alleine die Deutsche Fassung unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen maßgebend.
3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen ist Waiblingen. Die Firma Jung ist auch berechtigt, als Gerichtsstand den Gerichtsstand des Kunden zu benennen. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, ein juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem für uns zuständigen Gericht zu erheben. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
§ 13 Widerrufsbelehrung
1. Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
JUNG Hebe- und Transporttechnik GmbH, Biegelwiesenstr. 5-7; 71334 Waiblingen; Tel.: +49 7151/30393-0; Fax: +49 7151/30393-19; info@jung-hebetechnik.de
2. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
